Feuerwehr

Feuerwehraufschaltung und Anschlussbedingungen in NRW

Ist Ihre Brandmeldeanlage auf die Feuerwehr aufgeschaltet, gelten zusätzlich die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) Ihrer Brandschutzdienststelle. Hier finden Sie, was bei einem Meldertausch oder einer wesentlichen Änderung gilt – und die Anschlussbedingungen aller Kreise und kreisfreien Städte in NRW.

Feuerwehr und Aufschaltung

Neue Feuerwehraufschaltung oder erweiterte Abnahme nach einer wesentlichen Änderung?

In NRW gibt es dafür keine landesweit einheitliche Regel. Die Prüfung durch Prüfsachverständige ist in der Prüfverordnung NRW geregelt – die Abnahme durch die Feuerwehr und die Aufschaltung auf die Leitstelle regelt dagegen jede Brandschutzdienststelle in ihren Technischen Anschlussbedingungen (TAB). Das Grundmuster ist aber überall gleich:

Wesentliche Änderung

  1. Vorher: Änderung mit der Brandschutzdienststelle abstimmen – je nach Kommune bis hin zu einem erneuten Planungsgespräch.
  2. Danach: Prüfung durch Prüfsachverständige vor der Wiederinbetriebnahme (PrüfVO NRW, § 2).
  3. Feuerwehr: je nach TAB eine erneute Abnahme durch die Feuerwehr – in der Regel erst mit mängelfreiem Prüfbericht.
  4. Unterlagen: BMA-Konzept, Feuerwehrpläne und Feuerwehr-Laufkarten aktualisieren und einreichen.

Eine neue Aufschaltung im Sinne eines neuen Anschaltantrags verlangen die ausgewerteten TABs nicht ausdrücklich. Sie wird in der Regel erst nötig, wenn sich an der Übertragungseinrichtung selbst etwas ändert.

Meldertausch gleicher Art

  • keine Sachverständigenprüfung, keine Feuerwehr-Abnahme, keine neue Aufschaltung
  • Abschaltungen während des Tauschs vorher mit der Leitstelle abstimmen
  • Tausch im Betriebsbuch dokumentieren; Melderbezeichnungen und Laufkarten bleiben gültig

Bei unwesentlichen Änderungen genügt in Köln die Kenntnisgabe an die Feuerwehr; sie entscheidet dann, ob ein Planungsgespräch oder eine Abnahme nötig ist.

So regeln es Brandschutzdienststellen in unserer Region

BrandschutzdienststelleVor der ÄnderungNach der ÄnderungNeue Aufschaltung?
Kreis Viersen
(u. a. Schwalmtal; alle Kommunen außer Stadt Viersen)
Jede nachträgliche Änderung mit der Brandschutzdienststelle abstimmen (Ziff. 1.2); Planunterlagen vor Installationsbeginn mit Brandschutzdienststelle und Sachverständigem abstimmen (Ziff. 10.2); Änderungen mitteilen (Ziff. 16)Sachverständigenprüfung vor Wiederinbetriebnahme (Ziff. 11.1, 12.1); mängelfreier Prüfbericht vor der Aufschaltabnahme durch die Brandschutzdienststelle (Ziff. 11.2)Bei Änderungen nicht ausdrücklich geregelt – mit der Brandschutzdienststelle klären; Anschaltantrag sonst 8 Wochen vorher (Ziff. 2)
Stadt ViersenGesamtkonzeption und jede nachträgliche Änderung mit der Brandschutzdienststelle abstimmen (Ziff. 1.2); Planunterlagen vor Installationsbeginn mit Brandschutzdienststelle und Sachverständigem abstimmen (Ziff. 10.2); bauliche und betriebliche Änderungen mitteilen, Pläne aktualisieren (Ziff. 16)Sachverständigenprüfung nach PrüfVO NRW nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme (Ziff. 11.1); Bescheinigung des Sachverständigen vor der Aufschaltabnahme durch die Brandschutzdienststelle (Ziff. 11.2)Bei Änderungen nicht ausdrücklich geregelt – mit der Brandschutzdienststelle klären; Anschaltantrag beim Konzessionär sonst mind. 8 Wochen vorher (Ziff. 2)
Kreis Heinsberg
(u. a. Wegberg, Heinsberg)
Gesamtkonzeption und Änderungen bestehender Anlagen vor der Ausführung mit der Brandschutzdienststelle abstimmen (Ziff. 1.3); Änderungen wie neue Meldergruppen oder Tausch der BMZ unverzüglich der Koordinierungsstelle melden (Ziff. 11.3)Bei wesentlichen Änderungen oder Erweiterungen muss die gesamte BMA dem aktuellen Stand entsprechen, geringfügige Änderungen berühren den Bestandsschutz nicht (Ziff. 5.2); bei der Abnahme ist das Sachverständigengutachten vorzulegen (Ziff. 8)Bei Änderungen nicht ausdrücklich geregelt – mit der Brandschutzdienststelle klären; Aufschalttermin sonst mind. 4 Wochen vorher abstimmen (Ziff. 8)
Stadt DüsseldorfGesamtkonzeption und jede nachträgliche Änderung vor der Ausführung mit dem Sachgebiet 37/52 abstimmen; Brandmelde- und Alarmierungskonzept bei jeder Änderung, Erweiterung oder jedem Austausch fortschreiben und zur Freigabe einreichen (Abschn. „Allgemeine Anforderungen“, Anhang J)Änderungen schriftlich an Bauaufsicht und Feuerwehr melden (Abschn. „Bauliche und betriebliche Änderungen“); Bescheinigung eines staatlich anerkannten Sachverständigen nach PrüfVO NRW vor der Aufschaltabnahme, Prüfberichte spätestens 5 Werktage vorher (Anhang K)Aufschaltabnahme mit Konzessionsnehmer bei Änderungen an der Übertragungseinrichtung; bei Erweiterung oder Austausch Feuerwehr-Anzeigetableau nach DIN 14662 nachrüsten, falls keins vorhanden
Stadt EssenJede nachträgliche Änderung vor der Ausführung mit dem Sachgebiet Brandmeldetechnik abstimmen (Ziff. 1.2, 5.1); aktuelles Brandmelde- und Alarmierungskonzept einreichen; nicht abgesprochene Änderungen gelten als ungenehmigter Zustand (Ziff. 5.1)Sachverständigenabnahme nach PrüfVO NRW bei wesentlichen Änderungen (Ziff. 3.3, 5.1); Folgeabnahme durch die Feuerwehr (Ziff. 4.1), Termin ca. 2 Wochen vorher (Ziff. 4.2); maßgeblich sind die am Abnahmetag gültigen TAB, DIN und VDE (Ziff. 5.1)Nein – Folgeabnahme statt Neuantrag (Ziff. 4.1); Antrag nur bei Neuaufschaltung oder Betreiberwechsel, mind. 8 Wochen vorher (Ziff. 1.4)
Stadt KölnErneutes Planungsgespräch vor Ausführungsbeginn zwingend (Pkt. 11)Erneute Abnahme durch die Feuerwehr erforderlich (Pkt. 11, 9); Feuerwehr kann Anpassung der gesamten BMA an aktuelle Anschlussbedingungen verlangenNicht ausdrücklich geregelt; Neuanschaltung nur auf Antrag (8 Wochen Vorlauf, Pkt. 3)
Stadt KrefeldPlanung mit der Feuerwehr abstimmen (Ziff. 1.2); technische Änderungen unverzüglich per Antrag „Anlage 17“ mitteilen (Ziff. 7.3); Erweiterung nur bei noch gültiger VdS-Systemanerkennung (Ziff. 2.8.1.3)Feuerwehr-Abnahme der geänderten Anlagenteile, sofern sie die ÜE auslösen können (Ziff. 8.1.1.2), Antrag 4 Wochen vorher (Ziff. 8.1.2.1); mängelfreier Sachverständigen-Prüfbericht vorab (Ziff. 8.3.4)Nein – Änderungsantrag und Feuerwehr-Abnahme; bei „Änderung geringen Umfangs“ kann die Feuerwehr verzichten (Ziff. 8.1.1.2)
Stadt MönchengladbachJede nachträgliche Änderung vor der Ausführung mit der Abteilung Vorbeugende Gefahrenabwehr abstimmen (Ziff. 1.3)Bauliche und betriebliche Änderungen schriftlich an Bauordnungsbehörde und Feuerwehr melden, Feuerwehr- und Meldergruppenpläne anpassen (Ziff. 11.4); Aufschaltabnahme nur mit Abnahmeprotokoll des Sachverständigen nach PrüfVO NRW (Ziff. 11.1)Bei Änderungen nicht ausdrücklich geregelt – mit der Feuerwehr klären
Stadt NeussWesentliche Änderungen vorab mit der Feuerwehr abstimmen, schon in der Planungsphase (Ziff. 7.6)Erneute Abnahme je nach Umfang (Ziff. 7.6); Abnahmeprotokoll des Prüfsachverständigen nach PrüfVO NRW (Ziff. 7.1)Nicht ausdrücklich geregelt; Feuerwehrpläne und Laufkarten vorher aktualisieren (Ziff. 6.1)

Wer eine wesentliche Änderung ohne Beteiligung der Brandschutzdienststelle durchführt, riskiert Konsequenzen: Die Feuerwehr Köln etwa kann dann die Bauaufsichtsbehörde informieren. Maßgeblich ist immer die aktuelle TAB der für Ihr Objekt zuständigen Brandschutzdienststelle – stimmen Sie sich vor jeder wesentlichen Änderung mit ihr ab.

Anschlussbedingungen aller Kreise, Städte und kreisfreien Städte in NRW

Neben den Kreisen und kreisfreien Städten haben viele kreisangehörige Städte eine eigene Brandschutzdienststelle mit eigenen Anschlussbedingungen. Sie sind – soweit online veröffentlicht – eingerückt (↳) unter ihrem Kreis aufgeführt. Maßgeblich ist immer die Stelle, in deren Gebiet Ihr Objekt liegt.

Unterschiedliche Bezeichnungen, gleicher Inhalt: Früher hießen diese Regelwerke meist Technische Anschaltbedingungen (TAB), heute überwiegend Anschlussbedingungen. Viele Brandschutzdienststellen haben ihre Dokumente noch nicht umbenannt – je nach Ort heißen sie „Technische Anschaltbedingungen“, „Technische Anschlussbedingungen (TAB)“, „Aufschaltbedingungen“, „Anschlussbedingungen“ oder auch „Merkblatt“. Gemeint sind immer die Bedingungen für die Aufschaltung einer Brandmeldeanlage auf die Feuerwehr. In der Tabelle steht deshalb der Titel, unter dem das jeweilige Dokument veröffentlicht ist.

Quellen: Wo die Brandschutzdienststelle ihr Dokument selbst veröffentlicht, verlinken wir dorthin. Einträge mit dem Zusatz (Fachportal) stammen aus der TAB-Sammlung von din-14675.de, die neuere Dokumente als „AB“ (Anschlussbedingungen) und ältere als „TAB“ führt. Für diese Fassungen übernimmt das Portal keine Gewähr – bitte vor der Planung bei der Brandschutzdienststelle bestätigen lassen. Gemeinden mit eigenen Bedingungen sind nicht aufgeführt.

BrandschutzdienststelleArtAnschlussbedingungen / TAB
(Titel des Dokuments)
Stand
Aachen (StädteRegion)KreisKreisweite Anschlussbedingungen nicht online gefunden – siehe Städte darunter bzw. bei der Brandschutzdienststelle anfragen–
  ↳ Stadt AachenStadt in der StädteRegionAnschlussbedingungen BMA Feuerwehr Aachen12/2024
  ↳ Stadt AlsdorfStadt in der StädteRegionTAB Alsdorf (Fachportal)02/2013
  ↳ Stadt BaesweilerStadt in der StädteRegionAB Baesweiler (Fachportal)09/2025
  ↳ Stadt EschweilerKreisangehörige StadtAnschlussbedingungen von BMA an das Meldenetz der Stadt Eschweiler01/2026
  ↳ Stadt HerzogenrathStadt in der StädteRegionTAB Herzogenrath (Fachportal)01/2020
  ↳ Stadt MonschauStadt in der StädteRegionTAB Monschau (Fachportal)11/2015
  ↳ Stadt StolbergStadt in der StädteRegionTAB Stolberg (Fachportal)01/2004
  ↳ Stadt WürselenStadt in der StädteRegionTAB Würselen (Fachportal)03/2020
BielefeldKreisfreie StadtAnschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen der Stadt Bielefeld03/2025
BochumKreisfreie StadtAnschlussbedingungen Feuerwehr Bochum02.05.2022
BonnKreisfreie StadtAnschlussbedingungen Feuerwehr Bonn02/2023
Borken (Kreis)KreisKreisweite Anschlussbedingungen nicht online gefunden – Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau haben eigene Brandschutzdienststellen–
  ↳ Stadt AhausKreisangehörige StadtTAB Ahaus (Fachportal)09/2001
  ↳ Stadt BocholtKreisangehörige StadtTAB Bocholt (Fachportal)06/2014
  ↳ Stadt BorkenKreisangehörige StadtAllgemeine Anschlussbedingungen (AAB) der Stadt Borkenohne Datumsangabe
BottropKreisfreie StadtAnschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen an die Übertragungsanlage der Stadt Bottrop07/2019
Coesfeld (Kreis)KreisAnschlussbedingungen für die Aufschaltung von BMA im Kreis Coesfeld12/2024
DortmundKreisfreie StadtTechnische Anschlussbedingungen BMA07/2025
DuisburgKreisfreie StadtBedingungen der Feuerwehr Duisburg für die Herstellung und den Betrieb privater BMA (Kopie im Fachportal din-14675.de)11/2019
Düren (Kreis)KreisKreisweite Anschlussbedingungen nicht online gefunden – siehe Städte darunter bzw. bei der Brandschutzdienststelle anfragen–
  ↳ Stadt DürenKreisangehörige StadtAnlage 20 – Anforderungen an Brandmeldeanlagen (Kopie im Fachportal din-14675.de)25.03.2026
  ↳ Stadt JülichKreisangehörige StadtTAB Jülich (Fachportal)03/2022
  ↳ Stadt NideggenKreisangehörige StadtTAB Nideggen (Fachportal)08/2007
DüsseldorfKreisfreie StadtAnschlussbedingungen für BMA Feuerwehr Düsseldorf, Version 1.402/2026
Ennepe-Ruhr-KreisKreisTechnische Anschlussbedingungen Brandmeldeanlagen an die Übertragungsanlage zur Leitstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises – kreisweit; Hattingen und Witten haben zusätzlich eine örtliche Brandschutzdienststelle05/2023
  ↳ Stadt EnnepetalKreisangehörige StadtTAB Ennepetal (Fachportal)12/2016
  ↳ Stadt HattingenKreisangehörige StadtTAB Hattingen (Fachportal)01/2012
  ↳ Stadt HerdeckeKreisangehörige StadtTAB Herdecke (Fachportal)03/2018
  ↳ Stadt WittenKreisangehörige StadtTAB Witten (Fachportal)05/2021
EssenKreisfreie StadtTechnische Anschaltbedingungen für BMA (TAB)02/2020
Euskirchen (Kreis)KreisKreisweite Anschlussbedingungen nicht online gefunden – siehe Städte darunter bzw. bei der Brandschutzdienststelle anfragen–
  ↳ Stadt MechernichKreisangehörige StadtTAB Mechernich (Fachportal)07/2010
  ↳ Stadt SchleidenKreisangehörige StadtAnschlussbedingungen für BMA der Stadt Schleiden01/2026 (v1.2)
GelsenkirchenKreisfreie StadtAnschaltrichtlinie Feuerwehr Gelsenkirchen18.08.2021
Gütersloh (Kreis)KreisAnschlussbedingungen BMA Kreis Gütersloh05/2022
HagenKreisfreie StadtAnschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen, Version 2.1 (Fachportal)26.08.2025 (Version 2.1)
HammKreisfreie StadtMerkblatt Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB) (Kopie im Fachportal din-14675.de) – laut Feuerwehr Hamm gibt es eine Fassung 08/2024, die nicht online verlinkt ist07/2022 (neuere Fassung 08/2024 anfragen)
Heinsberg (Kreis)KreisTechnische Anschlussbedingungen BMA Kreis Heinsberg – gilt kreisweit, auch für die Städte Heinsberg und Wegberg (keine eigenen TAB veröffentlicht)01/2025
Herford (Kreis)KreisKreisweite Anschlussbedingungen nicht online gefunden – siehe Städte darunter bzw. bei der Brandschutzdienststelle anfragen–
  ↳ Stadt BündeKreisangehörige StadtTAB Bünde (Fachportal)01/2011
  ↳ Stadt HerfordKreisangehörige StadtAnschlussbedingungen für die Anschaltung von BMA (Kopie im Fachportal din-14675.de); Downloads auch bei der Feuerwehr Herford04/2020
HerneKreisfreie StadtAnschlussbedingungen BMA Stadt Herne03/2026
HochsauerlandkreisKreisAnschlussbedingungen nichtöffentlicher BMA an die Übertragungsanlage der Leitstelle des Hochsauerlandkreises30.05.2022 (Version 1.7)
  ↳ Stadt ArnsbergKreisangehörige StadtTAB Arnsberg (Fachportal)12/2018
  ↳ Stadt MeschedeKreisangehörige StadtTAB Meschede (Fachportal)12/2018
Höxter (Kreis)KreisKreisweite Anschlussbedingungen nicht online gefunden – siehe Städte darunter bzw. bei der Brandschutzdienststelle anfragen–
  ↳ Stadt Bad DriburgKreisangehörige StadtTAB Bad Driburg (Fachportal)12/2010
  ↳ Stadt BeverungenKreisangehörige StadtAnschlussbedingungen Stadt Beverungen2016
  ↳ Stadt HöxterKreisangehörige StadtTechnische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB)siehe Dokument (veröffentlicht 08/2024)
  ↳ Stadt WarburgKreisangehörige StadtAufschaltbedingungen Brandmeldeanlagen der Feuerwehr Warburg07/2024
Kleve (Kreis)KreisMerkblatt Brandmeldeanlagen – nach DIN 14675 – ersetzt laut Kreis die früheren „Technischen Anschlussbedingungen“12.06.2015
KölnKreisfreie StadtAnschlussbedingungen Feuerwehr Köln11/2018
KrefeldKreisfreie StadtTechnische Anschlussbedingungen Feuerwehr Krefeld (Fachportal)15.02.2024
LeverkusenKreisfreie StadtAnschlussbedingungen Brandmeldeanlagen02.01.2023
Lippe (Kreis)KreisKreisweite Anschlussbedingungen nicht online gefunden – siehe Städte darunter bzw. bei der Brandschutzdienststelle anfragen–
  ↳ Stadt Bad SalzuflenKreisangehörige StadtTechnische Anschlussbedingungen für die Anschaltung von BMA (TAB) der Stadt Bad Salzuflen (Fachportal)09/2017
  ↳ Stadt BarntrupKreisangehörige StadtTAB Barntrup (Fachportal)03/2002
  ↳ Stadt BlombergKreisangehörige StadtTAB Blomberg (Fachportal)08/2000
  ↳ Stadt DetmoldKreisangehörige StadtTAB Detmold (Fachportal)01/2022
  ↳ Stadt Horn-Bad MeinbergKreisangehörige StadtTAB Horn-Bad Meinberg (Fachportal)02/2007
  ↳ Stadt LageKreisangehörige StadtAnschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen der Stadt Lage2026
  ↳ Stadt LemgoKreisangehörige StadtTAB Lemgo (Fachportal)12/2021
  ↳ Stadt OerlinghausenKreisangehörige StadtAB Oerlinghausen (Fachportal)08/2008
Märkischer KreisKreisBMA-Anschlussbedingungen Märkischer Kreis09/2023
  ↳ Stadt IserlohnKreisangehörige StadtTAB / Anschlussbedingungen BMA Stadt Iserlohn18.10.2023
  ↳ Stadt LüdenscheidKreisangehörige StadtTAB Lüdenscheid (Fachportal)07/2018
  ↳ Stadt Menden (Sauerland)Kreisangehörige StadtAnschlussbedingungen an die Übertragungsanlage der Feuerwehr Menden10/2011
Mettmann (Kreis)KreisKreisweite Anschlussbedingungen nicht online gefunden – siehe Städte darunter bzw. bei der Brandschutzdienststelle anfragen–
  ↳ Stadt HeiligenhausKreisangehörige StadtTAB Heiligenhaus (Fachportal)08/2017
  ↳ Stadt HildenKreisangehörige StadtTechnische Anschlussbedingungen BMA Stadt Hilden01.07.2022
  ↳ Stadt LangenfeldKreisangehörige StadtTAB Langenfeld (Fachportal)10/2001
  ↳ Stadt MettmannKreisangehörige StadtTechnische Anschlussbedingungen für BMA im Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr Stadt Mettmann (TAB BMA) (Kopie im Fachportal din-14675.de)22.04.2020
  ↳ Stadt Monheim am RheinKreisangehörige StadtAnschluss- und Ausführungsbedingungen BMA Monheim am Rhein11.01.2021
  ↳ Stadt RatingenKreisangehörige StadtTAB Ratingen (Fachportal)01/2017
  ↳ Stadt VelbertKreisangehörige StadtTAB Velbert (Fachportal)07/2015
Minden-Lübbecke (Kreis)KreisAnschlussbedingungen BMA im Kreis Minden-Lübbeckeohne Datumsangabe
MönchengladbachKreisfreie StadtTAB Feuerwehr Mönchengladbach01/2023
Mülheim an der RuhrKreisfreie StadtAnschlussbedingungen für die Aufschaltung von BMA08/2021
MünsterKreisfreie StadtTechnische Anschlussbedingungen BMA01/2026
Oberbergischer KreisKreisAnschlussbedingungen für die Aufschaltung von BMAgültig ab 01.08.2025
  ↳ Stadt GummersbachKreisangehörige StadtTAB Gummersbach (Fachportal)01/2014
OberhausenKreisfreie StadtAnschlussbedingungen BMA14.02.2025
Olpe (Kreis)KreisAnschlussbedingungen nichtöffentlicher BMA an die Übertragungsanlage der Integrierten Leitstelle des Kreises Olpe (Kopie im Fachportal din-14675.de); aktuelle Fassung über kreis-olpe.de16.01.2018 (Version 1.0)
Paderborn (Kreis)KreisAufschaltbedingungen für BMA im Kreis Paderborn09/2026
Recklinghausen (Kreis)KreisAnschlussbedingungen für die Anschaltung von BMA im Kreis Recklinghausen an die Empfangszentrale der Kreisleitstelle16.06.2026
  ↳ Stadt Castrop-RauxelKreisangehörige Stadt (Ergänzung zur Kreis-TAB)TAB Castrop-Rauxel, Anlage D (Fachportal)08/2008
  ↳ Stadt DattelnKreisangehörige Stadt (Ergänzung zur Kreis-TAB)TAB Datteln (Fachportal)07/2002
  ↳ Stadt DorstenKreisangehörige Stadt (Ergänzung zur Kreis-TAB)TAB Dorsten, Anlage D (Fachportal)08/2007
  ↳ Stadt GladbeckKreisangehörige Stadt (Ergänzung zur Kreis-TAB)TAB Gladbeck (Fachportal)08/2017
  ↳ Stadt Haltern am SeeKreisangehörige Stadt (Ergänzung zur Kreis-TAB)TAB Haltern am See, Anlage D (Fachportal)10/2002
  ↳ Stadt HertenKreisangehörige Stadt (Ergänzung zur Kreis-TAB)TAB Herten, Anlage D (Fachportal)02/2021
  ↳ Stadt MarlKreisangehörige Stadt (Ergänzung zur Kreis-TAB)TAB Marl (Fachportal)04/2019
  ↳ Stadt Oer-ErkenschwickKreisangehörige Stadt (Ergänzung zur Kreis-TAB)TAB Oer-Erkenschwick (Fachportal)10/2020
  ↳ Stadt RecklinghausenKreisangehörige Stadt (Ergänzung zur Kreis-TAB)Anschlussbedingungen für BMA im Stadtgebiet Recklinghausen (Fachportal)01.07.2026
RemscheidKreisfreie StadtTechnische Anschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen02/2021 (Dokumentdatum 06.11.2024)
Rhein-Erft-KreisKreisTeil I: Anschlussbedingungen für die Aufschaltung von BMA an die Leitstelle des Rhein-Erft-Kreises (Fachportal)
Teil II: Allgemeiner Teil für die örtlichen Feuerwehren
Teil I: 07.09.2022
Teil II: 21.09.2023
  ↳ Stadt BedburgKreisangehörige StadtTAB Bedburg (Fachportal)06/2013
  ↳ Kreisstadt BergheimKreisangehörige StadtAnschlussbedingungen Teil 2 – Anhang Kreisstadt Bergheim13.05.2024
  ↳ Stadt BrühlKreisangehörige StadtTAB Brühl (Fachportal)03/2019
  ↳ Stadt FrechenKreisangehörige StadtAB Frechen (Fachportal)06/2021
  ↳ Stadt HürthKreisangehörige StadtTAB Hürth (Fachportal)01/2021
  ↳ Stadt KerpenKreisangehörige StadtTAB Kerpen (Fachportal)08/2011
  ↳ Stadt PulheimKreisangehörige StadtTAB Pulheim (Fachportal)05/2006
  ↳ Stadt WesselingKreisangehörige StadtTAB Wesseling (Fachportal)01/2006
Rhein-Kreis NeussKreisTAB Kreisleitstelle Rhein-Kreis Neuss30.07.2018 (Version A11)
  ↳ Stadt DormagenKreisangehörige StadtTAB Dormagen (Fachportal)04/2021
  ↳ Stadt KaarstKreisangehörige StadtTAB Kaarst (Fachportal)06/2011
  ↳ Stadt KorschenbroichKreisangehörige StadtTAB Korschenbroich (Fachportal)07/2006
  ↳ Stadt MeerbuschKreisangehörige StadtTAB Meerbusch (Fachportal)10/2023
  ↳ Stadt NeussKreisangehörige StadtAnschlussbedingungen für BMA Stadt Neuss08/2023
Rhein-Sieg-KreisKreisAnschlussbedingungen BMA Rhein-Sieg-Kreis01/2024 (Version 05)
  ↳ Stadt Hennef (Sieg)Kreisangehörige StadtTAB Hennef (Sieg) (Fachportal)06/2020
  ↳ Stadt Sankt AugustinKreisangehörige StadtTAB Sankt Augustin (Fachportal)07/2022
  ↳ Stadt SiegburgKreisangehörige StadtTAB Siegburg (Fachportal)07/2020
Rheinisch-Bergischer KreisKreisTechnische Aufschaltbedingungen für die Errichtung und den Betrieb von BMA (TAB-RBK) – kreisweit, für Bergisch Gladbach mit eigenem Anhang01.05.2022
Siegen-Wittgenstein (Kreis)KreisTAB Kreis Siegen-Wittgenstein01/2022
Soest (Kreis)KreisTAB Kreis Soest24.11.2015, red. geändert 28.01.2016
SolingenKreisfreie StadtTechnische Anschlussbedingungen für die Errichtung, Erweiterung, Änderung und den Betrieb von BMA (Kopie im Fachportal din-14675.de)04/2020
Steinfurt (Kreis)KreisTechnische Anschlussbedingungen für die Anschaltung von Brandmeldeanlagen (Kopie im Fachportal uds-beratung.de)01/2014
Unna (Kreis)KreisAnschlussbedingungen für die Aufschaltung von BMA im Kreis Unna an die Kreisleitstelle (Fachportal)13.07.2013
  ↳ Stadt BergkamenKreisangehörige StadtTAB Bergkamen (Fachportal)11/2004
  ↳ Stadt KamenKreisangehörige StadtTAB Kamen (Fachportal)04/2020
  ↳ Stadt LünenKreisangehörige StadtTAB Lünen (Fachportal)06/2012
  ↳ Stadt SchwerteKreisangehörige StadtTAB Schwerte (Fachportal)04/2010
  ↳ Stadt UnnaKreisangehörige StadtAnschlussbedingungen BMA (TAB) der Kreisstadt Unna23.01.2026
Viersen (Kreis)KreisAnschlussbedingungen vom Kreis Viersen für BMA (Fachportal) – gilt für alle Kommunen des Kreises außer der Stadt Viersen; auf kreis-viersen.de noch Fassung 08/202201.06.2025
  ↳ Stadt ViersenKreisangehörige Stadt (eigene Brandschutzdienststelle)Anschlussbedingungen der Stadt Viersen für BMA (Download über feuerwehr-viersen.de)01.08.2022
Warendorf (Kreis)KreisAnschlussbedingungen BMA im Kreis Warendorf01.05.2022
Wesel (Kreis)KreisAnschlussbedingungen BMA Kreis Wesel, Teil B10.07.2018
  ↳ Stadt DinslakenKreisangehörige StadtTAB Dinslaken (Fachportal)04/2015
  ↳ Stadt Kamp-LintfortKreisangehörige StadtTAB Kamp-Lintfort (Fachportal)06/2015
  ↳ Stadt MoersKreisangehörige StadtTAB Moers (Fachportal)12/2020
WuppertalKreisfreie StadtTAB Brandmeldeanlagen Feuerwehr WuppertalRev. 01/2023

Stand dieser Übersicht: 18.10.2026. Zusammengestellt aus öffentlich zugänglichen Quellen; Fassungen und Links können sich jederzeit ändern. Fehlt ein Eintrag oder ist er veraltet, erhalten Sie die gültigen Anschlussbedingungen direkt bei der zuständigen Brandschutzdienststelle. Neue Fassung oder fehlende TAB bekannt? Geben Sie uns einen Hinweis.

Ausgewertet: Anschlussbedingungen Kreis Viersen (Stand 01.06.2025), Anschlussbedingungen Stadt Viersen (Stand 01.08.2022), TAB Kreis Heinsberg (Stand 01/2025), Anschlussbedingungen Feuerwehr Düsseldorf (Version 1.4, Stand 02/2026), TAB Feuerwehr Essen (Stand 02/2020), Anschlussbedingungen Feuerwehr Köln (Stand 11/2018), TAB Feuerwehr Krefeld (Stand 01.01.2019; neuere Fassung 15.02.2024 im Fachportal), TAB Feuerwehr Mönchengladbach (Stand 01/2023), Anschlussbedingungen Feuerwehr Neuss (Stand 08/2023). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.

Mithelfen

Änderung bemerkt oder TAB fehlt?

Anschlussbedingungen ändern sich regelmäßig. Wenn Sie eine neue Fassung kennen, eine Stadt mit eigener TAB vermissen oder ein Link nicht mehr funktioniert, geben Sie uns bitte Bescheid – gern mit Link oder als Datei. Wir prüfen den Hinweis und aktualisieren die Übersicht.

    Änderung an einer aufgeschalteten Anlage geplant?

    Schicken Sie uns Ihre Melderliste. Wir tauschen die Melder und stimmen den Ablauf vorab mit Ihnen ab – damit die Aufschaltung zur Feuerwehr erhalten bleibt.